Neue SFDR-Gesetzgebung
Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass am 10. März 2021 die Anforderungen der neuen „Sustainable Finance Disclosure Regulation” (SFDR) in Kraft getreten sind. Die SFDR bringt Verpflichtungen für Finanzmarktteilnehmer mit sich, einschließlich Vermögensverwalter, Berater und Manager von Investmentfonds. Diese Dienstleister müssen Auskunft darüber geben, wie Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden (auf Unternehmens- und Produktebene) und ob die negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden. Um diesen Verpflichtungen nachkommen zu können, müssen die Finanzmarktteilnehmer über umfangreiche Daten verfügen. Obwohl diese Daten nicht immer ohne Weiteres verfügbar sind, sind wir natürlich im Gespräch mit Datenlieferanten, um zu sehen, wie wir die bereits vorhandenen Daten unseren Kunden im PMS-Modul zur Verfügung stellen können. Laden Sie hier Ihre ESG-To-do-Liste herunter (in Englisch).